Aktualisierung zum Thema Weizen:
Ab dem 25.08.1455 wird der Mindestpreis von Weizen auf 13.20 Taler verhängt.
Die Mindestpreise sind gesetzlich verpflichtend. Wer sie unterbietet, wird durch die Justiz von Bayern strafrechtlich verfolgt. Für das Rathaus jedoch sind diese Preise nicht verpflichtend.
Der Kurier wird sich mit der Bürgermeisterin treffen, um dieses und andere Probleme zu erörtern.