Sonntag, Dezember 9

Ausgabe 16 vom 9. Dezember 1455

Auf ein Wort!

Das zweite Adventswochenende liegt mit dem neuen Kurier im Briefkasten, mal wieder pünktlich, aber nicht so dick diesmal.

Was haben wir heute für Euch? Bürgermeisterwahlen in Landshut, Space ist für die nächsten 30 Tagen erneut Stadtoberhaupt. Überregional haben wir unter anderem News von der Angriffspanne in Freising und dem Turbo-Gesetz zur Reichsgesundheit.

Eine schöne Woche, gute Ernten und gesunde Tiere.

Herzlichst,

Eure Winella

Überregionales

Am Rande aufgefallen

Bei der Diskussion um das Reichsgesundheitsgesetz fielen von der Vorsitzenden folgende Worte:



Blaue*Fee: Ich bin immer noch verantwortlich und es geht hier um die Gesunheit eines jeden.
Auch ihr werte Reichstagsmitglieder seid nicht vor Krankheit geschützt!
Einen jeden kann es hier treffen (2. Dezember 2007)




Richard Friedrich von Branden: Bin krank. [….] (7. Dezember 2007)



Na, da werde ich meinem kranken Nachbarn von der anderen Straßenseite mal eine gute selbstgekochte Hühnerbrühe rüberbringen. Da sagte schon meine Großmutter, die helfe gut gegen Erkältungen. Hups, ist das dann Medizin?




Kanzlerin Blanche d`Andelot zurückgetreten

Am späten Freitagabend wurde von der Feldrichterin Shahini bekanntgegeben, dass die Schweizer Kanzlerin zurückgetreten ist. Zu den Gründen für den Rücktritt wurde bislang nichts bekannt. Den Leuten hier im Reiche wurde Blanche nicht zuletzt durch ihren Einsatz beim Rathausrücksturm in Schwyz bekannt, als sie die Truppen anführte, die das Rathaus vom selbsternannten Freiherrn Gubernator befreite. Damals hatte sie ihr Engagement beinahe mit dem Tode bezahlt. Von den Schweizer Bürgern wurde ihr Rückzug bedauert.



Stadtwache von Freiburg greift Badisches Banner an

Baden - 8.12.1455
Es ist ein grauer, nasskalter Dezembermorgen, als die erschöpften Soldaten des Badischen Zentralbanners endlich das nebelverhangene Freiburg erreichen. In Gedanken sehnen sie sich schon nach ihren trockenen Unterkünften und ein wenig Schlaf, als plötzlich die Katastrophe über sie hereinbricht, mit der niemand von ihnen rechnen konnte. Kaum haben sie die Stadttore durchschritten und wähnen sich in Sicherheit, wird unvermittelt das Feuer auf sie eröffnet – von der Freiburger Stadtwache.
Als sich der Pulverdampf legt, haben die badischen Soldaten Raben und SnowSani ihr Leben verloren und die Bannerkasse ist geplündert. Die Frage, ob dies ein heimtückischer Überfall war, der auf Betreiben der Freiburger Bürgermeisterin Bonita stattfand oder ein schreckliches Missverständnis, bewegt die Gemüter – und bleibt bis heute unbeantwortet.

Kommandant Otto_von_Bismarck ist außer sich vor Zorn und ruft am Abend die Bürger Freiburgs auf, zusammen mit seinen Soldaten das Rathaus zu erstürmen und die Bürgermeisterin, die am nächsten Tag ihre fünfte Amtszeit beginnen will, festzunehmen.
Als dies bekannt wird, wollen sich einige Bürger dem Sturm anschließen, andere hingegen zeigen sich entsetzt über den Aufruf und verlangen Beweise für die Schuld Bonitas. Es brodelt in der Stadt und das Wort „Lynchjustiz“ macht die Runde.
Eines ist klar: Der Aufruf des Kommandanten erging ohne Zustimmung des Markgrafen, eine Erstürmung des Rathauses wäre daher illegal – und Hochverrat.

Der Reichskämmerer Fenir ruft zum Widerstand auf – und viele folgen ihm. Rasch wird deutlich, dass Freiburg am Rande eines Bürgerkrieges steht. Würde es wirklich dazu kommen, dass Freiburger Bürger aufeinander schießen, badische Soldaten gegen ihre eigenen Kameraden kämpfen?

In dieser Situation kann nur noch einer die Beteiligten zur Besinnung bringen: Der König!

Ein Bote wird ausgesandt, der das Oberhaupt des Reiches über die Lage in seiner ehemaligen Heimatstadt informiert. Sofort schaltet sich König Sirron ein und fordert die Kontrahenten energisch und unmissverständlich auf, sich mit ihm zusammen an einen Tisch zu setzen. In diesen Minuten liegt eine unheimliche Stille über der Stadt. Auf beiden Seiten warten bewaffnete Bürger und Soldaten angespannt auf den Ausgang der Gespräche. Markgraf Maty versucht, die Gemüter zu beruhigen und erklärt, dass eine Anzeige gegen die Bürgermeisterin erfolgt sei und nun das Gericht zu entscheiden habe. Für eine Erstürmung des Rathauses gäbe es keine Ermächtigung.

Dann endlich die Erlösung: Die Bürgermeisterin bietet ihren Rücktritt an! König Sirron betritt den Balkon des Freiburger Rathauses und verkündet:

Werte Bürger von Freiburg, werte Soldaten, Freunde...

Nachdem ich alle Stimmen gehört habe, kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht.

Entweder hat der Kaiser alle Banner auf feindlich eingestellt, was aber so nicht zu sein scheint, da es sonst in allen Ortschaften des Reiches so gewesen wäre. Und wie mir meine Boten aus anderen Bannerorten gerade bestätigt haben, hat es nirgends eine Veränderung gegeben.

Oder die BM Bonita hat, aus Versehen oder absichtlich, das Badener Banner als feindlich eingestuft und somit diese Katastrophe und den Tod zweier Soldaten verursacht.

Ich werde noch heute dem Kaiser eine Nachricht zukommen lassen und nach Veränderungen in den Einstellungen nachfragen, denn nur er könnte die BM Bonita entlasten.

Deswegen wird eine Hochverratsklage gegen die BM in die Wege geleitet.
Der angekündigte Sturm wird abgeblasen werden. Ich werde es nicht zulassen, dass die Armee sich aus Rache mit Blut befleckt.
Auch ich war Soldat dieser Armee, und die Badener Armee hat sich bislang durch Disziplin, Gehorsam, Stolz, Mut und Wehrbereitschaft ausgezeichnet...und nicht durch Willkür und Ungehorsam.
Somit wäre ein Sturm ein Schnitt ins eigene Fleisch. Jeder, der stürmt, wird ebenso auf der Anklagebank landen und mit den Konsequenzen seines Tun zu rechnen haben, seid euch dessen bewusst.
Freiburg ist meine Geburtsstadt, sie liegt mir sehr am Herzen...und ich werde es nicht zulassen, dass Anarchie diese wundervolle Stadt und ihre Bürger zerstört.
Es wird Gerechtigkeit walten...der Tod an den beiden mutigen Soldaten wird nicht ungestraft bleiben.

Als der Markgraf den Rücktritt von Bonita annimmt und Fenir bis zur Neuwahl eines Bürgermeisters als Verwalter einsetzt, wird der Rathaussturm abgesagt. Ruhe kehrt in die Stadt ein – und als Freiburg am nächsten Morgen unter einer strahlenden Dezembersonne erwacht, scheinen die letzten Stunden wie ein böser Alptraum fortgewischt.

Ob dem tatsächlich so ist, wird sich zeigen. Können die Gräben zwischen den Befürwortern und den Gegnern der ehemaligen Bürgermeisterin wirklich zugeschüttet werden, können die Bewohner und Soldaten vergessen, dass sie bereit waren, gegen ihre Nachbarn zu kämpfen?
Das sind Fragen, die heute noch niemand beantworten kann.

maerchenjoh für die Boten des Reiches

Sturm gegen das neue Reichsgesundheitsgesetz

In den vergangenen Tagen brachte das neue Reichsgesundheitsgesetz das Forum ziemlich durcheinander. Teilweise waren die Diskussionen durchaus sachlich und relevant, mitunter wurde (und wird noch!) auch sehr hitzig und mit harten Bandagen gestritten.

Das neue Reichsgesundheitsgesetz sieht eine strukturierte Überwachung aller angebotenen medizinischen Dienste und Leistungen vor. Wer also als Heiler, Apotheker, Arzt etc. arbeiten will, muss vor der Reichsgesundheitskammer einen Nachweis erbringen, dass er tatsächlich über medizinische Kenntnisse verfügt. Die Macher des Gesetzes wollen so sicherstellen, dass die Patienten richtig versorgt werden und dem mitunter ziemlich futuristischem RP mancher der Arztpraxen etc. begegnen.

Die Gegner des Gesetzes sehen diese „Prüfungsbedingung“ wesentlich problematischer und fürchten dadurch eine Einschränkung des RP in den Hallen, wenn die Betreiber der Arztpraxen, Apotheken usw. erst durch eine Ausbildung mit Prüfung im medizinischen Fachbereich die Lizenz für einen solchen Betrieb erhalten würden und sich somit nicht mehr frei in ihrem Rollenspiel entfalten können.

Hier der Weg des Gesetzes auf einer Zeittafel:

20. November 1455; 21:50 Uhr: Alveran stellt die Gesetzesvorlage zur Begutachtung im Reichstag vor. http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21078

1. Dezember 1455; 15:55 Uhr: Richard de Godefroi verfasst seine Bedenken gegen das Gesetz in einem offenen Brief an den Reichstag. Hier entsteht in den folgenden Tagen die erste Diskussionsplattform mit Beteiligung von Bürgern und Reichstagsmitgliedern. http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21622

2. Dezember 1455; 22:30 Uhr: Alveran stellt das Gesetz zur Abstimmung. http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21705

4. Dezember 1455: 22:30 Uhr: Alveran hält das Ergebnis fest. Dafür stimmten 11 Reichstagsvertreter, Gegenstimmen 3. Eine Enthaltung wurde von ihm übersehen. http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21705

5. Dezember 1455; 18:58 Uhr: Woody789 eröffnet in der Rottweiler Halle den zweiten Diskussionsthread zum Thema „Reichsgesundheitsgesetz“. Rottweil wohl deswegen, weil hier eines der zukünftig in dieser Form nicht mehr duldbaren Hospitäler beheimatet ist. Auch hier beteiligen sich (wenige) Ratsmitglieder an der Diskussion. http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21842&postdays=0&postorder=asc&start=0

5. Dezember 1455; 22:19 Uhr: Erzkanzler Eremias legt dem Kronrat das Gesetz zur Abstimmung vor. Die Abstimmung soll 48 Stunden laufen. http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21852

6. Dezember 1455; 01:44 Uhr: König Sirron spricht zu den Kronräten. „Habt Ihr die Einwände in Volkes Stimme gelesen? Bitte übergeht die Sorgen der Bürger nicht, darum bitte ich. Lest es und handelt weise.“ http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21852

7. Dezember 1455; 21:08 Uhr: Erzkanzler Eremias sieht weiteren Diskussionsbedarf und bricht die Abstimmung ab, was um ..
21:17 Uhr durch Hugbald angezweifelt wird; letztendlich wird um 21:27 Uhr die Abstimmung für regulär beendet erklärt. Eine Stunde zu früh und mit zwei fehlenden Stimmen, aber die hätten beim 5:1-Ergebnis nichts mehr ausrichten können, außer vielleicht, dass ein 5:3 den Zweifeln der Bürger mehr Rechnung getragen hätte. http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21852


7. Dezember 1455; 23:45 Uhr: Bürger beginnen mit dem Sammeln von Unterschriften für eine Petition gegen das Gesetz.
http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21944&postdays=0&postorder=asc&start=0


Dem Betrachter der Diskussionen in „Volkes Stimme“ und der „Rottweiler Halle“ mag verwirren, dass der Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht klar umrissen ist: Einerseits kann man den Eindruck gewinnen, das Gesetz sei im Hinblick auf eine mögliche Ingame-Krankheitseinbindung unerlässlich, andererseits wird aber auch darauf hingewiesen, dass es ein reines Gesetz für das RP ist: „Verehrter Finn_Haferkorn ... eben dies ist das Problem. Ihr habt nicht verstanden dass dieses Gesetz ein RP-Gesetz bleibt auch wenn die Ärzte ingame verankert werden... Es kommt also nicht zu früh sondern weitestgehend losgelöst von anderen Dingen.“, sagte Fürst Hugbald im Forum.

Doch wie sehen die „Strafen“ aus, wenn sich jemand ohne medizinische Kenntnisse erdreistet, Melissengeist als Schlafmittel zu vertreiben? Eine Ingame-Bestrafung dürfte damit hinfällig sein, wenn es ein reines RP-Gesetz ist. Leider haben es die Macher des Gesetzes versäumt, den genauen Geltungsbereich und die zu erwartenden Strafen bisher irgendwo festzulegen. Auch mag es verwunderlich sein, dass zwar jedes Kräuterweiblein einen „Mentor“ braucht, die Hebammen – die durchaus mit Kräutern und Gerätschaften in der Lage sind, erheblich medizinisch in die Gesundheit von Mutter und Kind einzugreifen – aber frei praktizieren dürfen. Wo bleibt hier die Gleichstellung?


Derzeit haben einige der Inhaber der „Heilerthreads“ angekündigt, sich aus dem RP zurückzuziehen. Ob die Reglementierung in diesem Bereich förderlich ist, neue Spieler ins Forum einzuladen, mag dahingestellt sein. Vielleicht müssen eher die Inhaber der anderen Threads – wie auch unser „Landshuter Kurier“ übrigens, der auch reines RP ist, fürchten, demnächst ebenfall nach Qualifikation und Verantwortlichkeit reglementiert zu werden.

Nachtrag: Am Samstagabend wurde das Gesetz von König Sirron unterzeichnet. Die Petition wurde ihm übergeben, er warb in seiner Ansprache dazu um Geduld und bat die Bürger, dem Gesetz eine Chance zu geben. "Ich werde stets im Sinne des Volkes für Anpassungen eintreten, sollten sie notwendig werden.", sagte Sirron dazu.

Winella vom Landshuter Kurier für die Boten des Reiches

Was ist so los in unserem Landshut?

Veranstaltungskalender

5.12. – 12.12.55: Weihnachtsmarkt in Ingolstadt
7.12. – 9.12 55: Dezembermarkt mit Tombola in Landshut
1.12. – 23.12.55: Adventmarkt in Rottweil und Zollern (mit Turnier)





Neuer Handwerksbetrieb

Joergel ist in dieser Woche aufgestiegen und hat sich für die berufliche Laufbahn eines Schmiedes entschieden. Herzlichen Glückwunsch, Joergel.



Seltsamkeiten


In dieser Woche war es reichlich ungewöhnlich in Landshut. Im Obstgarten wurde die Gesamtheit aller botanischen Gesetze samt der Wahrscheinlichkeitsrechnung außer Kraft gesetzt. Joergel, Schmied zu Landshut und begeisterter Obstpflücker, stellte irritiert fest, dass der Baum, der sich am Morgen noch als 216er präsentiert hatte, am Nachmittag zu einem 191er verkümmert war. 25 Prozent weniger, und das mitten am Tag? Auch der gesegnete Appetit eines Miternters konnte dafür nicht verantwortlich sein. Doch auch anderswo im Reiche nahmen die seltsamen Vorgänge zu: Menschen, die normalerweise wohlbekleidet durch die Straßen wanderten, tauchten nun plötzlich beinahe nackig in den Schenken der Stadt auf! Im Zeitlos in Landshut konnten wir beobachten, wie ALLE Stammtischbesucher in Socken am Tisch saßen. Auch wir. Als wir versuchten, durch Ein- und Austreten durch die Wirtshaustüre die Schuhe reinzuholen, wurden wir von Ankommenden ausgelacht – die kurz drauf auch strumpfsockig am Tresen saßen. Richtig verwirrt waren wir aber, als wir nach einem mäßigem Zechabend (6 Bier) am nächsten Morgen mit einem Affen der allerhöchsten Güte aufwachten. 2 Tage lang half alles nichts, zwar waren äußerlich keine Anzeichen der Alkoholvergiftung auszumachen, doch ingame war es nicht möglich, ohne blöde Kommentare der Behörden irgendeine Aktion zu starten. Anderen im Reiche erging es noch schlimmer, manch einer wurde vom konsequenten Teetrinken immer noch besoffener….
Doch am Donnerstag klärte sich alles auf, als der Kaiser verlautbaren ließ, sie hätten die Bevölkerung auf unterschiedliche Erdkugeln verteilt und es hätte Probleme bei der Erdrotation gegeben. Was das allerdings damit zu tun hat, dass der Kaiser wohl die Mädels ausgezogen hat, wurde nicht erwähnt….

Space deutlich wiedergewählt

Der Alte ist auch der Neue. Mit deutlichem Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern LadyLucinda und Bueno*nacho hat Space den Sprung in eine zweite Amtszeit für Landshut geschafft. Glückwunsch, Space!

Nach dem üblichen Prozedere wird nun in den nächsten Tagen die Kandidatenliste für die Bürgerratswahl aufgestellt. Auch hier sollte fleißig vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden. EDIT: Die neue Satzung sieht eine Wahl alle 2 Monate vor. Bitte lest dazu den Kommentar hier gleich unten! Danke für den Hinweis, Jose und Space!
Übrigens hat der Bürgerrat mittlerweile einen Schaukasten mit Sitzungsprotokollen aufgehängt, damit alle Bürger die Arbeit des Rates sehen können. [Dorf] Informationen des Bürgerrates (nicht posten)
http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21905

Und auch die Bürger haben nun die Möglichkeit, direkt Anfragen an den Bürgerrat zu stellen: [Dorf] Bürgerrat: Vorschläge, Fragen, Anregungen
http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=21907

Vor dem Bürgermeister liegen schwierige Aufgaben. Ein Spaziergang über den Markt zeigt, dass dieser proppenvoll ist. Die Handwerker treiben sich im Obstgarten rum, weil sie tageweise nicht arbeiten können. Wozu auch Weizen kaufen, wo das fertige Mehl von den letzten Malen noch nicht verkauft ist? Wir haben da momentan eine schwierige Konsumsituation.

Rettet die Obstkarte

Im Forum der schönen Stadt Landshut gibt es einen Link, den die meisten kennen, aber nur wenige benutzen. http://skallagrim.ewersbach.net/RK/landshut/
Wer dort drauf klickt, gelangt schnell zum ersten und einzigen Landshuter Obstgarten!

Doch diese Karte ist am Aussterben. Kaum jemand trägt die Werte seiner Pflückversuche in die Karte ein, dabei dauert es pro Tag wirklich nur wenige Minuten. Auch wäre es nett, wenn man den Vagabunden die Karte ans Herz legen würde – hier kann jeder sich schnell informieren, ob vielleicht schon ein lukrativer Baum in der Nähe ist. Vagabunden sind auf das Glück oder eben solche Hinweise angewiesen, da sie nun mal nur wenige Umstellversuche haben.
Es wäre schön, wenn sich wieder mehr Bürger an den Eintragungen beteiligen – es müssen ja nicht jedes Mal 15 Bäume eingetragen werden, auch wenn die Pflücker nur 5 eintragen, ist den Vagabunden schon geholfen. Werte Leser, macht Werbung für die Karte!

Gedicht der Woche

In dieser Woche gibt es unter dieser Rubrik kein Gedicht im herkömmlichen Sinne. Heute ist der neunte Dezember, das neunte Türchen am Adventskalender ist geöffnet.
Wir haben keine Schokolade für euch, nur ein paar Gedanken.....

Eins - wir leben in einer Welt
Zwei .... zu zweit kuschelt es sich am schönsten
Drei .... drei gute Wünsche: Glaube, Liebe, Hoffnung
Vier .... vier Hände berühren sich beim Tanz
Fünf .... einer umringt von seinen Freunden
Sechs .... ein Schneeflockenkristall
Sieben .... geheimnisvoll
Acht .... Achtet euch selbst und den Anderen
Neun .... ein neuer Beginn

Weihnachten in der aristotelischen Kirche

Die Nächte im Deutschen Königreich werden länger, die Tage kälter. Der Winter kündigt sich an. Mit ihm kommt die Weihnachtszeit. Doch warum und wie feiern wir eigentlich Weihnachten als Gläubige Aristoten?

In der Heiligen Nacht des 10. Januar im Jahre des Herrn schenkte der Allmächtige uns einen Menschen, der uns den wahren Glauben durch seine Weisheit erkennen lassen sollte. Es ist der Tag der Geburt unseres heiligen Propheten Aristoteles. Deshalb ist dieser Tag ein Tag der Freude und Feier. Wir danken dem Allmächtigen und beschenken unsere Lieben, die wir im Gedenken an unseren Propheten um uns versammeln. Mit diesem Tag feiern wir zugleich den Beginn des Kirchenjahres.

Doch vor diesem Tag der Freude liegt eine Zeit der Besinnung und des Nachdenkens. Am 31. Dezember ist der Todestag unseres Propheten Aristoteles. Ein Tag der Trauer, der zugleich das Kirchenjahr beendet. Hier wollen wir uns in Demut auf unseren Glauben besinnen und um den Verlust unseres Propheten trauern. Aber auch des Verlustes anderer Menschen gedenken, die uns wichtig waren und es in unserem Herzen noch sind.

Diesem schmerzhaften Tag, den wir in Stille verbringen, folgen die zehn dunklen Tage, die nicht Teil des Kirchenkalenders sind. In dieser Zeit fasten wir in Demut. Der gläubige Aristot wird in dieser Zeit nur Brot oder Maisfladen zu sich nehmen und kein Bier im Übermaß trinken. Es ist die düstere Zeit, in der wir Menschen enger zusammenrücken und uns in besonderem Maße der Tugenden des Aristoteles erinnern wollen.

Der Dezember ist die Adventszeit. Hier schmücken wir unsere Häuser mit Olivenzweigen und –bäumen. Da diese im Deutschen Königreich nicht so zahlreich vertreten sind, können als Sinnbild auch gern Tannenzweige und –bäume verwendet werden. Im Olivenhain hinter dem Dom von Konstanz werden in alter Tradition an jeden Bürger Olivenzweige verteilt. Sie stehen als Symbol für das Leben. Auch Schmuck aus Eulenfedern oder gemalte und gebastelte Eulen aus allen Materialien und in allen Formen und Farben finden sich in dieser Zeit überall. Die Eule ist das Symbol der Weisheit und der Tugenden des Aristoteles. Im Zeichen der Liebe und aristotelischen Freundschaft ist es seit langem Brauch, in diesen Tagen Weihnachtsmärkte zu veranstalten und viel Zeit mit seinen Lieben zu verbringen. Naschwerk soll auch den Kindern diese Zeit versüßen.

Der Höhepunkt der Adventszeit ist der Tag der Geburt unseres zweiten Propheten Christos am 21. Dezember. Dieser wird traditionell mit Einladungen zu einem gemeinsamen Essen der Dorfgemeinde gefeiert. Die Adventszeit endet mit dem Ende des Kirchenjahres am 31. Dezember, dem Tag der Trauer.

gezeichnet durch Ihre
Eminenz Erzbischöfin Charisca

veröffentlicht durch
Sir Ulli, Lord of Corn
Pressereferent der Bischofskonferenz

Anlage: Das Reichsgesundheitsgesetz

Lieber Leser,

wenn wir Euch nun neugierig gemacht haben, über WAS da so erbittert diskutiert wird, dann seht Euch das Gesetz einfach selber einmal an. Damit Ihr nicht suchen müsst, hier das Originalgesetz, welches von König Sirron gestern abend signiert wurde:

Reichsgesundheitsgesetz

Inhaltsverzeichnis

I. Aufbau der Reichsgesundheitskammer (RGK)
§ 1 Der Vorsitzende
§ 2 Die Mitglieder
§ 3 Die Mitgliedschaft
§ 4 Die Aufgaben der RGK und der MdRGK
§ 5 Amtseid des RGB und der MdRGK

II. Begrifflichkeiten der Medizin
§ 6 Medizin
§ 7 Mediziner
§ 8 Apotheker
§ 9 Scharlatan
§ 10 Medikamente und Drogen

III. Zuständigkeiten und Einrichtungen
§ 11 Amt für zivile Medizin
§ 12 Amt für militärische Medizin
§ 13 Prüfungs- und Zulassungsamt
§ 14 Einrichtungen

IV. Zulassungs- und Lizenzverfahren
§ 15 Eide
§ 16 Titel der Mediziner
§ 17 Prüfungen
§ 18 Lizenzen

V. Akten
§ 19 Ärzte
§ 20 Patienten
§ 21 Krankheiten

VI. Militärisches Arztwesen
§ 22 Sanitätssoldaten
§ 23 Militärärzte/Stabsärzte
§ 24 Oberstabsärzte
§ 25 Zusätzliche Qualifikationen

Anlage 1
Ausbildungplan der Reichsgesundheitskammer für den Militärischen Sanitätsdienst


I. Aufbau der Reichsgesundheitskammer (RGK)

§ 1 Der Vorsitzende der Reichsgesundheitskammer ist der Reichsgesundheitsbeauftragte (RGB).

§ 2 Mitglieder der RGK sind Bürger, die das Studium der Medizin betreiben oder absolviert haben. Sie dürfen somit die Bezeichnung "Mitglied der Reichsgesundheitskammer" (MdRGK) tragen.

§ 3 Die Mitgliedschaft in der RGK ist unbefristet, kann aber durch den Reichsgesundheitsbeauftragten beendet werden, wenn es zu einem Vertrauensbruch (z.B.: Unerlaubte Weitergabe von Informationen, Straffälligkeit) kommt. Dies geschieht jedoch nur nach einer Anhörung des betroffenen MdRGK.

§ 4 Die Reichsgesundheitskammer erhält und fördert die medizinische Versorgung der Bevölkerung und überwacht die Ausbildung von medizinischen Fachkräften.
Der RGB und die MdRGK erstellen zusammen die Zulassungsprüfungen, nehmen den Eid ab und sind für alle medizinischen Fragen Ansprechpartner.
Sie sind auch zuständig, wenn ein Arzt gegen den Eid oder gegen andere Punkte des Reichsgesundheitsgesetzes verstößt.

§ 5 Eid des RGB und der MdRGK

„Hiermit schwöre ich, keine Interna der Reichgesundheitskammer weiterzugeben, keine Prüfungsfragen herauszugeben oder einen unberechtigten Vorteil für mich daraus zu ziehen, Mitglied der Reichsgesundheitskammer zu sein.
Bei Verhandlungen, bei denen ich befangen bin, lasse ich mich befreien und bewahre somit die Objektivität der anderen Mitglieder“

Bei Nichteinhalten diese Eides behält sich die Reichsgesundheitskammer Sanktionen vor, welche bis zum Ausschluss aus der Reichsgesundheitskammer oder, bei schweren Verstößen, bis zur Anklage vor dem zuständigen Provinzgericht führen können.
Die Reichsgesundheitskammer hat dann das Recht , dem Richter je nach Schwere des Vergehens eine Strafe zu empfehlen, die dieser übernimmt, sofern keine schweren rechtlichen Zweifel an dem Strafmaß bestehen.


II. Begrifflichkeiten der Medizin

§ 6 Medizin
Medizin ist die hohe Kunst der Erkennung von Krankheiten und Gebrechen des Körpers und die Heilung desselben.

§ 7 Mediziner
Studierter der Medizin, der befähigt ist, Krankheiten zu erkennen, und durch geeignete Maßnahmen die Heilung des Körpers anstrebt (Voraussetzungen: Level 3 und Medizinkenntnisse nach §16,a-g).

§ 8 Apotheker
Mensch mit absolviertem medizinischem Grundstudium, der in der Kräuterkunde bewandert ist und durch Erlaubnis der RGK zur Führung der Bezeichnung ermächtigt wurde (Voraussetzungen: Level 2 und Medizinkenntnisse nach §16,b).

§ 9 Scharlatan
Nicht studierter Mensch, der sich selbst weder durch ein Studium noch durch die Ernennung durch die RGK auf dem Feld der Erkennung und Heilung von Krankheiten und/oder als Apotheker betätigen darf.

§ 10 Medikamente und Drogen
Medikamente und Drogen dienen zur Heilungsförderung oder sind für bestimmte Heilungseingriffe notwendig.
Sie dürfen nur von einem von der RGK zugelassenen Person vergeben werden.


III. Zuständigkeiten und Einrichtungen

§ 11 Amt für zivile Medizin
Dieses Amt ist zuständig für
- die Ausbildung der zivilen Mediziner und
- erstellt Lehrpläne, Krankenakten, Krankheitsbilder.

§ 12 Amt für militärische Medizin
Dieses Amt ist zuständig für
- die Ausbildung der Mediziner im Militärwesen
- die Überwachung der militärischen Sanitätsdienste der Provinzen
- erstellt Lehrpläne, Krankenakten, Krankheitsbilder aus militärischer Sicht.
Das Amt arbeitet eng mit dem Amt für Lehre der Medizin zusammen.

§ 13 Prüfungs- / Zulassungsamt
Dieses Amt ist zuständig für
- die Überwachung des Reiches auf Scharlatane
- die Prüfung der angehenden Mediziner
- erstellt Prüfungsordnungen und Prüfungen und
- regelt das Zulassungsverfahren und die Lizenzvergabe.

§ 14 Einrichtungen

a) Hospitäler
Einrichtung zur Betreuung und Versorgung von mehreren Patienten durch mehrere Ärzte.
Es sollten pro Arzt nicht mehr als 15 Patienten zur Betreuung vorgesehen werden. Das Hospital wird von einem Oberarzt geleitet, der von der RGK ernannt werden soll. Ansonsten ist es der Arzt, der am längsten im Medizindienst ist. Um in einem Hospital als Mediziner tätig zu werden, benötigt es eine Lizenz.

b) Eigene Arztpraxen
Eigene Arztpraxen sind Einrichtungen zur örtlichen Versorgung der Kranken unter eigener Leitung eines Arztes. Sie ist auf maximal 10 Patienten beschränkt. Zur Führung einer eigenen Praxis bedarf es einer Lizenz.

c) Andere Heileinrichtungen
Andere Heileinrichtungen sind Einrichtungen, die von nicht ausgebildeten Medizinern geleitet werden.
Darunter fallen auch
- Kräuterstuben
- Apotheken
- Handel mit Medikamenten und Drogen.
Um eine dieser Einrichtungen führen zu dürfen, benötigt es eine Lizenz.


IV. Zulassungs- und Lizenzverfahren

§ 15 Eide

a) Der Eid der Mediziner:
„Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygeia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen an, dass ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde.

Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterricht teilnehmen lassen, ihm wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden.

Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.

Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.

Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Missbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.

Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.“

Hiermit schwöre ich nach bestem pharmazeutischen Wissen zu urteilen.

b) Der Eid der Apotheker:
Hiermit schwöre ich, nach bestem Wissen und Gewissen meine Rezepturen herzustellen, keine Mittel zur Abtreibung oder Gifte rauszugeben, keine Absprachen mit Ärzten zu treffen, die nicht zuvorderst dem Wohle des Kranken dienen, immer einen Mindestbestand aller Drogen vorrätig zuhalten, um eine Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, diese nicht verderben zu lassen und nicht zu Verunreinigen mit anderen Substanzen.

c) Der Eid der Kräuterleute
Hiermit schwöre ich als Kräuterfrau / -mann den Menschen helfend bei kleinen Beschwerden zur Seite zu stehen.
Ich werde die Mittel, die mir zur Verfügung stehen, gewissenhaft einsetzen und den Kranken bei größeren Beschwerden an einen Mediziner verweisen oder diesem zur Seite stehen.
Ich werde keine Mittel zur Abtreibung oder Gifte, die meinen Mitmenschen schaden zufügen können, herausgeben. Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst und werde nach bestem Wissen und Gewissen handeln.

§ 16 Titel der Mediziner

a) Studenten der Medizin (M1 und M2 < 100 %) Titel/Anrede: Studiosus/Studiosa medicinae
b) Heiler (M1 und M2 100%) Anrede: Herr / Frau
c) Ärzte (M3 100 %) Titel/Anrede: Herr / Frau Doktor
d) Facharzt für Mx (M4-M6 insg. 150 %) Titel/Anrede: Herr Facharzt / Frau Fachärztin für ...
e) Gelehrte/Gelehrter der Medizin (M7 100 %) Titel/Anrede: Gelehrter Herr / Gelehrte Frau
f) Gelehrte/r der speziellen Medizin (M8-M10 insg. 150 %) Titel/Anrede: Herr Gelehrter / Frau Gelehrte der speziellen Medizin ...
g) Professoren (alles 100%) Titel/Anrede: Herr / Frau Professor

§ 17 Prüfungen

Um den Titel eines Mediziners zu erhalten, muss eine Prüfung vor der Reichsgesundheitskammer abgelegt werden. Die Prüfungsfragen werden von der Reichsgesundheitskammer ausgearbeitet und gestellt. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann die Prüfung nach 7 Tagen wiederholt werden.
Zum Erlernen der Prüfungsthemen erhält der Prüfling Krankenkarteikarten der Reichsgesundheitskammer sowie die Aufstellung der anerkannten Heilmethoden und Medikamente.

§ 18 Lizenzen

a) Die Lizenzen werden vom Prüfungs- und Zulassungsamt (§ 13) vergeben.
b) Eine Lizenz kann bei folgenden Verstößen von der Kammer entzogen werden:
- Verstöße gegen einen Eid
- Verstöße gegen ein bestehendes Gesetz des HRRdN
- nicht genehmigte Zusammenarbeit mit Kräuterleuten
c) Die Reichsgesundheitskammer behält sich das Recht vor, über jeden Verstoß einzeln zu diskutieren und zu urteilen. Hierzu wird der Lizenzinhaber und die Zuständigen der Reichsgesundheitskammer geladen.
d)Der Lizenzverlust wirkt für einen von der Kammer festgelegten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine erneute Anhörung. Eine Prüfung zur Wiedererlangung der Lizenz muß nicht abgelegt werden. Ärzte, denen eine Lizenz entzogen worden ist, werden in einem öffentlichen Register geführt.
e) Bei Ausübung von Tätigkeiten, die den Regelungen der RGK unterliegen, trotz Lizenzverlustes behält sich die Reichsgesundheitskammer das Recht vor, beim zuständigen Provinzgericht eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Reichsgesundheitsgesetz einzureichen und dem Richter je nach Schwere des Vergehens eine Strafe zu empfehlen, die dieser übernimmt, sofern keine schweren rechtlichen Zweifel an dem Strafmaß bestehen.
f) Mitglieder der Reichsgesundheitskammer, die befangen sind, können sich vom Reichsgesundheitsbeauftragten nach Rücksprache von der Diskussion und Urteilsfindung freistellen lassen.


V. Akten (Ärzte/Patienten/Krankheiten)

§ 19 Ärzte

Die Akten enthalten folgendes:
- Name
- Wohnort
- Geburstsdatum
- Geschlecht
- Level
- ein Screen des Eides
- Screens zum Beantragen von Titeln (Mediziner)
- Prüfungen für Mediziner
- Schriftverkehr
- Lizenzvergaben
- Lizenzverluste
- von der Kammer verhängte Strafen
- durch ein Provinzgericht verhängte Strafen
- Umzüge
- Praxis / Apotheke / Kräuterladen - mit Link

Bei Antragstellung wird der Speicherung dieser Daten zugestimmt.
Die Akten sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.

§ 20 Patienten

Die Akten enthalten folgendes:
- Name
- Wohnort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anamnese (medizinische Vorgeschichte)
- Art der Krankheit (besonders wichtig bei Seuchenverdacht)
- Behandlung

Die Akten sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.

§ 21 Übersicht über die Krankheiten (Karteikarten)

- Krankheitsbild/Symptome
- Diagnose
- Behandlung


VI. Militärisches Arztwesen

§ 22 Sanitätssoldaten

Jeder Soldat, der seine Rekrutenprüfung bestanden hat, darf bei seinem vorgesetzten Oberstabsarzt und dessen Ausbildern eine militärische Sanitätsgrundausbildung im Armeespital der Provinz (in RP-Form) durchlaufen. Inhalt und Ablauf werden von der Reichsgesundheitskammer festgelegt. Ein medizinisches Studium ist dafür keine Voraussetzung. Die Ausbildung berechtigt nicht zur Ausübung einer zivilen medizinischen Tätigkeit. (Diese Sanitätssoldaten können nicht wesentlich mehr als Blutungen stoppen, offene Wunden abbinden und Brüche schienen. Was das Niederlegen der Waffe - ausser zur Selbstverteidigung - angeht: Es steht ausser Frage, dass ein Sanitäter nur dann das Schwert erhebt, wenn er sich oder einen Kameraden schützen muss. Im RP treten diese Soldaten natürlich genauso wie alle anderen in einer Lanze/einem Banner vollbewaffnet auf.)

§ 23 Militärärzte/Stabsärzte

Ein Soldat, der die grundlegenden medizinischen Kenntnisse nachweisen kann (Level 2, M1 und M2 auf 100%) und die militärische Sanitätsgrundausbildung durchlaufen hat, ist nach bestandener Prüfung durch die RGK Militärarzt. Er darf Verletzungen und Krankheiten in Militärlazaretten/-spitälern behandeln. Jeder Militärarzt kann von seinem Armeekommando als Stabsarzt eingesetz werden. Stabsärzte leiten die Lazarette in den Städten sowie das Militärspital in der Hauptstadt, sofern dieses nicht der direkten Leitung durch den Oberstabsarzt untersteht. Weitere Militärärzte am Standort des Stabsarztes sind diesem unterstellt.

§24 Oberstabsärzte

Ein Militärarzt, der ein abgeschlossenes allgemeines Medizinstudium (Level 3, M1 bis M3 auf 100%) nachweisen kann, hat nach bestandener Prüfung bei der RGK die Befähigung, von der Armeeführung als Oberstabsarzt eingesetzt werden zu können. Dieser hat die Befehlsgewalt über alle Sanitäter und Militärärzte der Provinz sowie die Leitung des Lazarettes/Zentralspitals in seiner Heimatstadt.

§ 25 Zusätzliche Qualifikationen

Zusätzliche medizinische oder sonstige Qualifikationen wirken sich auf den Rang beim Militär nicht aus.

Anlage 1

Ausbildungsablaufplan der Reichsgesundheitskammer für den Militärischen Sanitätsdienst

1. Ausbildung zum Sanitätssoldaten
1.1 Wunden reinigen, einfache Verbände anlegen, kleinere Wundbehandlung (auch Verbrennungen)
1.2 Brüche behelfsmässig behandeln, Herstellung von Schienen
1.3 Hieb- und Stichwunden versorgen
1.4 Konstruktion einer behelfsmäßigen Trage

Prüfung zum Sanitätssoldaten

2. Ausbildung zum Militärarzt
2.1 Erstellen von Diagnosen (Wunden, einfache Krankheiten)
2.2 Erstellen eines Behandlungsplanes (ggf. in Zusammenarbeit mit Fachärzten)
2.3 Führen von Krankenakten
2.4 Aufbau des Skelettes
2.5 Aufbau und Funktion der Organe
2.6 Grundlagen der Kräuterkunde/Medikamentenkunde

Prüfung zum Militärarzt

Ernennung zum Stabsarzt möglich.

3. Studium der Medizin
3.1 Behandlung von Verletzungen aller Art, inklusive Verbrennungen und Brüchen
3.2 Krankheitsbilder, Erkennen und Behandeln
3.3 Seuchen und deren Eindämmung
3.4 Lehre der Arznei
3.5 Operationen

Prüfung zum allgemeinen Arzt

Ernennung zum Oberstabsarzt einer Provinz möglich.



Sirron
König des HRRdN