27-08-2008 : Keine Lanzengenehmigung mehr in Nürnberg
Nürnberg (AAP) - Wie die AAP erfahren hat, wurden aufgrund der neuen Gegebenheiten (Neues Forum) die Gesetze in Nürnberg überarbeitet, dadurch hat sich das Prozedere zur Genehmigung von Lanzen geändert :
"Zitat:
(5) Bewaffnete Gruppen, die nicht unter § 18 (6) GBN fallen, können von Zivilpersonen frei geführt werden sofern kein Verbot vorliegt. Verbote werden vom Regenten oder dem Hauptmann ausgesprochen.
Zitat:
(7) Die Gründung von bewaffneten Gruppen, der Beitritt zu bewaffneten Gruppen und deren Nutzung ist solange legal, wie kein Verbot vorliegt. Ein Verbot kann ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Sämtliche Mitglieder einer solchen Gruppe müssen von dem Verbot schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Wird eine verbotene Gruppe nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Erteilung des Verbots aufgelöst, sondern weitergenutzt, können sämtliche Mitglieder wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt werden.
Etwas leichter verständlich ausgedrückt bedeutet das:
in der Burggrafschaft Nürnberg ist es nicht mehr erforderlich, Lanzengenehmigungen zu beantragen.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, verdächtigen oder in der Vergangenheit auffällig gewordenen Personen die Lanze zu verbieten."
Ulli, für die AAP
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